Früher war es so: War der Promillegehalt eines Autofahrers Ursache für einen Unfall, hatte es eine nicht verschlossenen Balkontür Einbrechern leicht gemacht oder die Zigarette beim Einschlafen für einen Brand gesorgt, musste die Versicherung keinen Cent zahlen. Denn konnte ein Versicherer dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, war er nicht zur Zahlung verpflichtet. Heutzutage darf er aber nur noch seine Leistungen kürzen. …weiterlesen
Mittwoch, 21. Juli 2010, 09:24 Uhr
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Früher war es so: War der Promillegehalt eines Autofahrers Ursache für einen Unfall, hatte es eine nicht verschlossenen Balkontür Einbrechern leicht gemacht oder die Zigarette beim Einschlafen für einen Brand gesorgt, musste die Versicherung keinen Cent zahlen. Denn konnte ein Versicherer dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, war er nicht zur Zahlung verpflichtet. Heutzutage darf er aber nur noch seine Leistungen kürzen. …weiterlesen